Wir erstellen und betreuen Ihr Online-Inserat
Unsere Dienstleistungen als Verkaufsberater
Wir unterstützen den Eigentümer (auf Wunsch) über den gesamten Verkaufsprozess bis zur Anbahnung eines Notar-Termins mit dem Käufer. Dabei agieren wir aber nicht als Vermittler im Sinne von § 34c Absatz 1 GewO – sondern ausschließlich als Berater. Denn wir erbringen von Ihnen konkret beauftragte Dienstleistungen. Wir erbringen diese Leistungen also völlig transparent und erhalten dafür eine festgelegte – vom Verkaufspreis unabhängige – Vergütung nach Aufwand bzw. gegen Nachweis. Ein Makler erwirbt hingegen seinen Vergütungsanspruch rein auf Basis der Vermittlung eines Käufers, so dass seine Tätigkeiten der Anbahnung einer Vermittlung dienen. Dabei liegen der Umfang sowie die Intensität bzw. Qualität der Tätigkeiten im Ermessen des Maklers.
Gerne informieren wir Sie im persönlichen Gespräch über unser Angebot an Betreuungsleistungen im Rahmen einer Wohnungsvermarktung in Eigentümer-Eigenregie – von der Erstberatung über die Exposè-Anfertigung bis hin zur (teilweisen) Betreuung des Vermarktungsprozesses. Auf Wunsch begleiten wir Eigentümer auch bei der Auswahl von einem geeigneten Makler und optimieren den Vertrag.
Auf Wunsch stellen wir ein vorliegendes Exposé in Form eines Inserats auf den gängigen Immobilien Online-Portalen ein und betreuen die Anfragen von Interessenten (nur Nachrichten per Postfach, keine telefonische Kontaktaufnahme). Für das optionale Einstellen eines Online-Inserats berechnen wir eine einmalige Pauschale in Höhe von 399,- Euro (in der "premium" Exposé-Variante bereits enthalten) oder alternativ 599,- Euro inklusive 28 Tagen Betreuung ab der ersten Veröffentlichung des Inserats. Danach berechnen wir – nur bei Bedarf – pauschal 15,- Euro für jeden weiteren Tag der Betreuung, mindestens jedoch 210,- Euro. Hinzu kommen die vom Portal abhängigen variablen Fremdkosten für die Inserat-Buchung(en).
Bei Bedarf leisten wir dem Verkäufer bei der Durchführung von allen oder ausgewählten Besichtigungsterminen beratende Hilfestellung. Die Abrechnung für unsere Dienste erfolgt auf Stundensatz-Basis. Sofern eine vollumfängliche Verlagerung der Koordination und Durchführung von Besichtigungsterminen an uns gewünscht ist kann ggf. eine Handling-Pauschale vereinbart werden.
Wir übernehmen auf Wunsch als von Ihnen beauftragter Dienstleister bzw. Berater die Verhandlungen mit potenziellen Käufern und begleiten den Verkaufsprozess in enger Abstimmung mit Ihnen bis zu einem Notar-Termin. Die damit zusammenhängenden Tätigkeiten und Beratungsleistungen berechnen wir wahlweise auf Stundensatz-Basis oder in Form einer Pauschale; wöchentliches Reporting inklusive.
Alternativ betreuen wir wie ein Sachverständiger die Auswahl eines geeigneten Maklers bis zur Auftragserteilung. Dabei verhandeln wir für den Eigentümer vorteilhafte Vertragskonditionen und beurteilen die fachliche Eignung und nicht zuletzt auch das persönliche Engagement der potenziellen Makler-Kandidaten. Auf Wunsch überwachen wir auch den gesamten Vermarktungsprozess und die Qualität der im Rahmen der Vermittlung erbrachten Vorleistungen wie Bilderstellung, Exposé-Anfertigung und Interessenten-Kommunikation. Unsere Vergütung wird hierbei als Pauschale unabhängig vom Angebotspreis festgelegt.
HINNENBERG IMMOBILIEN MARKETING
Sprechen Sie uns an!
Haben Sie Fragen? Möchten Sie unser Angebot näher kennenlernen oder mehr zum Ablauf einer Beratung erfahren? Wir reagieren längstens innerhalb von 24 Stunden auf Ihre Anfrage!
ANSPRECHENDE VISUALISIERUNGEN UND INFORMATIVE TEXTE
Vermarkten Sie Ihr Haus doch einfach selbst mit unserem Profi-Exposé
JA, ICH WILL MEHR ZUM EXPOSÈ-MARKETING ERFAHRENHierfür brauchen Sie keinen Makler
In 5 Schritten zum Ziel
Beim Verkauf in Eigenregie unterstützen wir Sie tatkräftig: 1. Gemeinsame Objekt-Analyse | 2. Besichtigung und Fotografie | 3. Digitales Exposé erstellen | 4. Portal-Inserate schalten | 5. Besichtigungen begleiten – auf Wunsch erbringen wir alle wesentlichen Leistungen, damit Sie Ihre Wohnung so erfolgreich wie möglich vermarkten können.
Die Arbeiten eines Maklers dienen der Vorbereitung für einen Vertragsschluss. Dabei liegen Umfang, Sorgfalt und Qualität der Exposé-Anfertigung rein im Ermessen des Maklers. Aus Sicht der Eigentümer, die eine vom Verkaufspreis abhängige prozentuale Courtage an den Makler zahlen, ist das jedoch unter Umständen kein gutes Geschäft.
Denn die entscheidende Leistung eines Maklers ist gesetzlich definiert: sie beschränkt sich rein auf die Vermittlung eines Kaufvertrages zwischen dem Eigentümer und dem Kaufinteressenten einer Immobilie . Der Makler ist zu keinerlei anderen Leistungen verpflichtet, um die vereinbarte Courtage für seine Tätigkeit in Rechnung zu stellen.



